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Liebe Gäste, 

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ab 23. August 2021 gibt es neue Corona-Regeln in Bayern

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Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt deshalb ab Montag, 23. August, in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. (geimpft, getestet & genesen)

Diese ist insbesondere Voraussetzung für:
- das betreten unseres Waschhauses.
- die Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

 

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Dies gilt für ALLE Gäste (Dauercamper, Urlaubsgäste und Tagesbesucher).

Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsmaßnahmen sind wir gezwungen Platzverweise zu erteilen bzw. "von allen Möglichkeiten der vorzeitigen Vertragsbeendigung konsequent Gebrauch zu machen".

 

Vom Besuch sind ausgeschlossen:

- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion,

- Personen, mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen,

- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) - dies gilt auch für genesene und geimpfte Personen!

 

Gehören Sie zu keiner dieser Personengruppen, gilt folgendes:

 

1. Anreise:

- Anreisen sind mit Reservierung und zu den Büro-Öffnungszeiten von 14.00-20.00 Uhr möglich! In absoluten Ausnahmesituationen ist eine spätere Anreise nur mit vorheriger Absprache gestattet!

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- jede Wohneinheit sollte über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen!

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- Voraussetzung für die Anreise ist ein negativer aktueller Corona-Test (PCR-Test oder POC-Antigentest höchstens 24 Stunden alt) der Gäste bei Anreise.

- vollständig Geimpfte (abschließende Impfung vor mindestens 14 Tagen) und genesene Personen (mindestens 28 Tage und max. 6 Monate alter positiver PCR-Test) sind von den Testpflichten ausgenommen.  Eine Bescheinigung muss vorgelegt werden

- Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.

 

Alle Rückreisenden aus dem Ausland, egal ob geimpft oder genesen, müssen einen negativen Test vorweisen!

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2. Aufenthalt:

- In Gebieten mit einer Inzidenz < 35 muss jeder Gast künftig alle 72h einen negativen Test vorweisen.

- die Testpflicht entfällt hier für die oben genannten Personengruppen 

- das Sanitärgebäude ist geöffnet, es sollten soweit möglich dennoch die Sanitäreinrichtungen im eigenen Fahrzeug benutzt werden

- Maskenpflicht: Gäste ab dem 15. Geburtstag haben im Innenbereich und in den nahen Umgebung zum Sanitärgebäude eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Keine Masken benötigen Kinder bis zum 6. Geburtstag

- der Mindestabstand von 1,5 Metern ist unbedingt einzuhalten

- die bekannten AHA-Regeln sind zu befolgen

- auch auf dem Campingplatz/Zeltplatz gelten die jeweils gültigen Kontaktbeschränkungen - bitte informieren Sie sich!

- um eine Kontaktpersonenermittlung zu ermöglichen, müssen von jedem Gast (Dauercamper, Urlaubsgäste, Tagesbesucher) Meldedaten vorhanden sein. Bitte hierfür an der Anmeldung einschreiben.

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3. Abreise

- Urlaubsgäste müssen den Platz am Abreisetag bis 11:00 Uhr verlassen haben

- die Begleichung der Übernachtungsgebühren hat bei Aufenthalten von 1 Nacht am Anreisetag zu erfolgen, bei Aufenthalten über 1 Nacht am Vorabend des Abreisetags.

 

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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar sind.

 

Wir sind immer von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14.00Uhr bis 20.00Uhr und Sonn- Und Feiertags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr für sie da.

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In Gebieten mit einer Inzidenz < 35 muss jeder Gast künftig bei der Ankunft und alle 72 Stunden einen negativen Test vorweisen.

 

Auch Tagesbesucher müssen von nun an wieder einen negativen Test vorweisen.

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Alle Rückreisenden aus dem Ausland, egal ob geimpft oder genesen, müssen einen negativen Test vorweisen!

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